Entdeckung eines gestrandeten Tieres
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Im Rahmen der differenzierten Säuberungsaktion an der Küste des Departements Landes werden alle Tiere, die auf dem Vorgebirge angespült werden, entfernt.
Für gestrandete Meerestiere gelten besondere Vorschriften. So muss jede Strandung dem Observatorium PELAGIS (mit Sitz an der Universität La Rochelle, 17) gemeldet werden, das vom französischen Ministerium für Ökologie den Auftrag erhalten hat, das Nationale Strandungsnetzwerk (Réseau National d'Echouage, RNE) zu leiten.
So wurde ein spezielles Verfahren eingeführt, um ihre Betreuung zu gewährleisten.
Wenn ein Tier tot oder lebendig am Strand angespült wird, wenden Sie sich bitte an die folgende Nummer.
+336 18 85 05 44